
1.Geltungsbereich
1.1Die I-C-Solution LTD ist eine Unternehmensberatungs, Werbe und Marketingagentur. Die Arbeiten der I-C-Solution LTD werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden
2.Angebote
2.1.Abgegebene Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2.Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns abgeleitet werden können.
2.3.Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von der I-C-Solution LTD empfohlenen oder mit der I-C-Solution LTD abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn die I-C-Solution LTD und/oder Ihre Partner oder Unterauftragnehmer die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
2.4.Dem Auftraggeber steht es frei, sich vom Auftragnehmer geeignete Partnerunternehmen empfehlen zu lassen oder selbst entsprechende solche einzuschalten. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle jeweils für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen. Diese werden vom Auftragnehmer auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
2.5.Die I-C-Solution LTD legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die I-C-Solution LTD nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von der I-C-Solution LTD Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben. 2.6.Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten wird durch die I-C-Solution LTD nicht durchgeführt. 2.7Ändert sich die Rechtslage nach der Erledigung der in Auftrag gegebenen Leistungen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
3.Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1.Der Auftraggeber stellt der I-C-Solution LTD die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß, vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
3.2.Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung durch die I-C-Solution LTD die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist die I-C-Solution LTD nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die I-C-Solution LTD dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
3.3.Der Auftraggeber stellt I-C-Solution LTD eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.
4.Preise
4.1.Alle Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten.
4.2.Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.Leistungszeiten
5.1. Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.2. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch max. bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
5.3.Sollten auf Wunsch des Kunden reservierte Arbeitstage weniger als 5 Tage vor deren Beginn durch den Kunden storniert oder verschoben werden, berechnen wir eine Ausfallgebühr i. H. von 50% der Dienstleistungssumme. Bei einer Stornierung weniger als 2 Tage vorher berechnen wir 100% der Dienstleistungssumme. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Ausfall zu keinem oder zu einem wesentlich niedrigeren Schaden geführt hat, als diese Pauschale.
6.Haftung
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, für die Durchführung von z.B. Schwachstellenanalyse Systeme zur Verfügung zu stellen, die nicht produktiv eingesetzt werden und bei deren Überprüfung keine Teile des Unternehmensnetzwerks in Mitleidenschaft gezogen werden können. Falls der Kunde Tests auf Systemen wünscht, die vom Kunden betrieblich verwendet werden, ist audatis Consulting vom Kunden darauf schriftlich hinzuweisen und eine Einverständniserklärung der Geschäftsleitung des Kunden vorzulegen.
6.2. Die für die Tests eingesetzte Software wird von audatis Consulting je nach Umfang der gewünschten Tests vorgeschlagen und ausgewählt. audatis Consulting haftet nicht für Mängel der Software Dritter.
6.3. In jedem Fall wird der Kunde darauf hingewiesen, dass eine Schwachstellenanalyse den Ausfall einzelner oder aller Systeme des mit dem überprüften Rechner verbundenen Netzwerks zur Folge haben kann sowie ggf. einer oder mehrere Rechner des Netzwerks neu installiert werden müssen. Auch wenn keine sogenannten kritischen Tests durchgeführt werden, kann aufgrund von Fehlfunktionen der angreifenden oder angegriffenen Software nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Rechner oder Netzwerkkomponenten ausfallen. Daher wird jegliche Haftung, insbesondere wegen Verlust der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit oder der Integrität von Daten oder daraus erwachsenden Folgeschäden ausgeschlossen.
6.4.Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet die I-C-Solution LTD
6.5. Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden Absatz.
6.6. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien von Daten und Programmen (einschließlich des Betriebssystems) auf einem geeigneten Backupmedium eingetreten wäre.
6.7.Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
6.8.Mündliche, fernmündliche oder schriftliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Diese sind jedoch nie verbindlich sonder indikativ und dienen als Information für den Auftraggeber. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von der I-C-Solution LTD empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn I-C-Solution LTD die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
6.9.Die Haftung von I-C-Solution LTD entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der I-C-Solution LTD gerügt wurden.
7.Gewährleistung
7.1.Der Auftragnehmer ist verantwortlich, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Die Leistungen gelten als ordnungsgemäß erbracht, wenn sie vom Auftraggeber ohne Widerspruch entgegen genommen wurden.
7.2.Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unrichtigkeiten wie z. B. Schreibfehler oder andere kleinere offensichtlich erkennbare Fehler sind kein Mangel im Sinne dieser Bestimmung – sie können vom Auftragnehmer jederzeit beseitigt werden, ohne dass der Auftraggeber daraus Ansprüche herleiten kann.
7.3.Hat der Auftragnehmer einen Mangel oder eine Pflichtverletzung zu vertreten, ist er zur unentgeltlichen Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn der Auftraggeber hat daran kein Interesse. Schlägt die geschuldete Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen
7.4.Der Auftraggeber darf Schadenersatz nur bei Verschulden des Auftragnehmers und erst nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch geltend machen.
7.5.Seitens des Auftragnehmers wird keine Gewähr dafür übernommen, dass durch die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung durch den Auftraggeber bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
7.6.Das geltend machen von Ansprüchen des Auftraggebers wegen Mangelleistung des Auftragnehmers unterliegt einer Verjährungsfrist von 14 Tagen nach Abschluss der Beratung.
8.Zahlung
8.1.Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
8.2.Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.
8.3.Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 %, zu berechnen.
8.4.Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Forderungen zu verkaufen.
8.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
9.Dienstleistungen
9.1.Projekte können nur nach Maßgabe des Vertrags auf das Ende des jeweiligen Projektabschnittes nach der Leistungsbeschreibung gekündigt werden.
9.2.Vertragsinhalt wird nur der zu Beginn des Projektes schriftlich festgehaltene Leistungsumfang. Vertragsänderungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers möglich. Der Auftragnehmer ist nicht zu wesentlichen Vertragsänderungen verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsänderungen vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern.
10.Vertraulichkeit, Datenschutz
10.1.Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zwingend, über alle ihm Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers -auch nach der Beendigung des Vertrages- Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Der Auftraggeber hingegen sich verpflichtet sich vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren über die Beratungsmethoden und Strategien der I-C-Solution LTD zu bewahren .
10.2.Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, die ihm zum Zwecke der Durchführung des Beratungsauftrages überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
10.3 .Der Auftragnehmer ist befugt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer speichert während der Dauer der vertraglichen Beziehungen die Daten des Auftraggebers in elektronischer Form. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
11.Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
11.1.Der Auftragnehmer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung seines Auftrages ihm übergebenen Unterlagen, sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel, grundsätzlich mindestens drei Monate (ab Auftragserteilung) auf, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist notwendig machen.
11.2.Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Auftragnehmer, auf Verlangen des Auftraggebers, alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit zur Durchführung des Auftrags von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt.
11.3.Der Auftragnehmer kann von den zurückzugebenden Unterlagen Kopien fertigen und diese zum Nachweis seiner Tätigkeit zurückbehalten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, spezielle Berechnungsprogramme oder andere Arbeits- und Hilfsmittel (Tools), die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich waren, herauszugeben.
11.4.Die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gegenüber Dritten (z.B. Zuwendungsgebern) obliegt dem Auftraggeber.
12.Kündigung
12.1.Das Recht zur ordentlichen Kündigung eines erteilten Auftrages ergibt sich entweder aus der vertraglichen Vereinbarung oder, soweit dort nicht geregelt, aus den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2.Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der nicht auf ein vertragswidriges Verhalten des Auftragnehmers beruht, so hat dieser Anspruch auf den Teil des Honorars, der den bereits erbrachten Leistungen entspricht
13.Schlussbestimmungen
13.1.Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungenwird ausgeschlossen.
13.2.Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.